Rechtliche Aspekte im Kinderschutz und die Änderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW

→ Kurs-Nr. 225/26

Wann:
07.10.2026

 

Anmeldefrist:
23.09.2026

 

Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr

 

Wo:
Kinderschutzbund-Akademie NRW, Wuppertal

 

Kosten:
250,- € (inkl. Tagesverpflegung)

 

Referent:
Prof. Dr. jur. Rolf Jox

 

Teilnehmer*innen:
Maximal 13

 

Inhouse: ja

 

Barrierefrei: nein

Die Diskussion um schlimme Fälle von Kindeswohlgefährdungen veranlasste den Gesetzgeber in den letzten Jahren, die gesetzlichen Bestimmungen zum Kinderschutz anzupassen. Dies Betrifft das 2012 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz), in dem auch einige Berufe und Rollenträger außerhalb der Kinder- und Jugendhilfe ausdrücklich in den Kinderschutz miteinbezogen wurden, das im Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG, mit dem die Reform des SGB VIII eingeleitet wurde und zuletzt das im Mai 2022 in Kraft getrete Landeskinderschutzgesetz NRW. Handelnde im Kinderschutz sind gefordert, sich über diese Entwicklungen, insbesondere die aktuell geltenden Rechtsgrundlagen auf dem Laufenden zu halten. Werden Neuerungen verpasst, besteht die Gefahr, dass damit verbundenes fehlerhaftes Verhalten negative Konsequenzen für das betroffene Kind/den betroffenen Jugendlichen sowie den Handelnden nach sich zieht.

 

Zielgruppe
Sämtliche im Kinderschutz Tätige sowie solche, die es werden wollen.

 

Ziel
Informationen über die wesentlichen Rechtsgrundlagen und die Befähigung, diese im jeweiligen Einzelfall entsprechend anzuwenden.

 

Inhalte

  • Allgemeiner Überblick über den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung – Relevante Rechtsgrundlagen und Erläuterung der maßgeblichen Inhalte
  • Speziell: Voraussetzungen für eine Kindeswohlgefährdung in rechtlicher Hinsicht
  • Datenschutz und Schweigepflicht im Kinderschutz

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