Einschätzung von Erziehungsfähigkeit im Kontext des Schutzauftrages der Jugendhilfe

Einschätzung von Erziehungsfähigkeit im Kontext des Schutzauftrages der Jugendhilfe gemäß §8a SGB VIII

→ Kurs-Nr. 231/26

Wann:
05./06.05.2026

 

Anmeldefrist:
21.04.2026

 

Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag)
09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)

 

Wo:
Kinderschutzbund-Akademie NRW, Wuppertal

 

Kosten:
290,- € (inkl. Tagesverpflegung)

 

Referentin
Birgit Köppe-Gaisendrees

 

Teilnehmer*innen:
Maximal 14

 

Inhouse: ja

 

Barrierefrei: nein

Die Einschätzung der Erziehungsfähigkeit eines oder beider Elternteile erfolgt im Regelfall in Form eines Sachverständigengutachtens, das durch ein Familiengericht in Auftrag gegeben wird. Hinweise auf eine nicht ausreichende Erziehungsfähigkeit liegen Jugendämtern jedoch oft schon vorher vor. Pädagogische Fachkräfte werden in diesem Kontext aufgefordert, ihre Beobachtungen der (Belastungs-) Situation in den Familien zu dokumentieren, die unter Umständen in das Gutachten einfließen. Hierbei gilt es Merkmale einer eingeschränkten Erziehungsfähigkeit frühzeitig zu erkennen, um Hilfen präventiv und wirksam in der Hilfeplanung einzusetzen.

 

Zielgruppe
Pädagogische Fachkräfte von Jugendämtern und ambulanten Hilfen zur Erziehung, die im Auftrag des Jugendamtes tätig sind, mit Kenntnissen im Kontext § 8a SGB VIII.

 

Ziel

  • Sensibilisierung der pädagogischen Fachkräfte, die (Belastungs-)Situationen in den Familien einschätzen.
  • Vermittlung von Merkmalen und Störungsbildern, die die Erziehungsfähigkeit einschränken können.

 

Inhalte

  • Beobachtungs- und Einschätzungskriterien
  • Aspekte, die für eine ausreichende Erziehungsfähigkeit notwendig sind
  • Diagnostikverfahren zur Einschätzung von Erziehungsfähigkeit in der Praxis
  • Aspekte zur Erstellung von Stellungnahmen an Familiengerichte unter dem Fokus der
    gerichtlichen Relevanz
  • Hintergründe ambivalenten Verhaltens von Müttern, die sich nicht eindeutig schützend für ihre Kinder positionieren
  • Fallbesprechung

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