Aufbaukurs: Beraten im Kinderschutz – Zertifikatskurs zur Insoweit erfahrenen Fachkraft

Aufbaukurs: Beraten im Kinderschutz – Zertifikatskurs zur Insoweit erfahrenen Fachkraft gemäß der §§8a, 8b SGB VIII und §4 KKG

→ Kurs-Nr. 204/25

Wann:
Block I: 08./09.01.2025
Block II: 13./14.02.2025
Block III: 26./27.03.2025
Kolloquium: 05.06.2025

 

Anmeldefrist:
05.11.2024

 

Uhrzeit:
Tag 1: 10:00 – 17:00 Uhr,
Tag 2: 9:00 – 16:00 Uhr

 

Wo:
Block I/ II/ III – Die Wolfsburg, Mülheim an der Ruhr
Kolloquium – online

 

Kosten:
1.750,- € ( davon 1.550,- €
reine Seminarkosten*)
inkl. Tagesverpflegung, ohne Übernachtung), 1.960,- € (inkl. 3 Übernachtungen)

 

Teilnehmer*innen:
20 Personen

 

Inhouse: ja

 

Barrierefrei: ja

Ein wichtiger Verfahrensschritt bei der Erfüllung des Schutzauftrags ist die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) bei der Gefährdungseinschätzung gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG. Diese Beratung dient sowohl der Qualifizierung als auch der fachlichen Absicherung der Gefährdungseinschätzung und Entscheidung über weitere Schritte der fallzuständigen Fachkräfte.

Die Beratungstätigkeit der InsoFa verlangt vertiefte Kenntnisse und eigene Erfahrungen im Themenfeld Kinderschutz sowie Methoden- und Beratungskompetenz. Der Aufbaukurs „Beraten im Kinderschutz“ bereitet Fachkräfte auf diese Aufgabe vor:
So lernen die Teilnehmenden die vom Gesetzgeber geschaffene Rolle der InsoFa und die damit verbundenen Erwartungen und Anforderungen kennen. Es werden Methoden und Verfahren für die spätere Beratungstätigkeit erläutert, die dann in praktischen Übungen anhand eigener Fälle erprobt und geübt werden können. Auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle nimmt durch Reflexionseinheiten und Coaching einen hohen Stellenwert ein. Die Teilnehmenden müssen sowohl zwischen dem ersten Modul und dem zweiten Modul, als auch nach dem dritten Modul, selbstständig eine Insofaberatung in der eigenen Praxis durchführen.

 

Zielgruppe

Fachkräfte im Sinne des § 72 SGB VIII mit (sozial)pädagogischer, psychologischer oder ähnlicher Qualifikation (Ausbildung mit staatlicher Anerkennung, Diplom-, Bachelor- oder Master-Abschluss) die eine mindestens dreijährige Berufserfahrung mitbringen. Zusätzlich benötigen die Teilnehmenden einschlägige Praxiserfahrung im Umgang mit drei Fällen zur Kindeswohlgefährdung und einen schriftlichen Nachweis über den Grundkurs oder „vergleichbare Qualifizierung“.

 

Ziel

Die Teilnehmenden kennen die Rolle und den Auftrag der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ und können diese auf die eigene Organisation verordnen. Durch die Vertiefung von Fachwissen, Methoden der Gefährdungseinschätzung und der Beratung und ihrer Anwendung sowie die Reflexion des eigenen Handelns erhalten die Teilnehmenden in insgesamt sieben Tagen Handlungssicherheit und Methodenkompetenz für ihre Tätigkeit als Insoweit erfahrene Fachkraft.

 

Inhalte
Tag 1+2 (Block1) Rolle und Auftrag der InsoFa

  • Rolle und Auftrag der InsoFa
  • Methoden der Gefährdungseinschätzung
  • Auftragsklärung und Prozessgestaltung in der Fachberatung
  • Durchführung einer Beratung in der eigenen Praxis

 

Tag 3+4 (Block 2) Beratungsprozesse gestallten I

  • Die besondere Prozessgestaltung beim Verdachtsfall sexualisierte Gewalt
  • Reflexion erster Erfahrungen als InsoFa im Rahmen eines Coachings

 

Tag 5+6 (Block 3) Beratungsprozesse gestallten II

  • Erprobung der Berater*innenrolle anhand eigens eingebrachter Fälle
  • Umgang mit Herausforderungen in Beratungsprozessen
  • Kinder mit Behinderung und Kindeswohlgefährdung
  • Die Rolle der InsoFa in der eigenen Organisation

 

Tag 7 Kolloquium: Besprechung der Praxisarbeit

  • Dokumentation und Reflexion eines eigenen Beratungsprozesses in Form einer Praxisarbeit
  • Reflexion der Praxisarbeit in einem kollegialen Setting unter Anleitung einer Tutor*in

 

Abschluss
Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft“

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