Zertifikatskurs zur insoweit erfahren Fachkraft gemäß der §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG – Beraten im Kinderschutz (Aufbaukurs)

Zertifikatskurs zur insoweit erfahren Fachkraft gemäß der §§ 8a, 8b SGB VIII und 4 KKG – Beraten im Kinderschutz (Aufbaukurs)

→ Kurs-Nr. 205/24

Wann:
Block I: 02./03.04.2025
Block II: 07./08.05.2025
Block III: 17./18.06.2025
Kolloquium: 10.09.2025

 

 

Anmeldefrist: 07.03.2025

 

Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr (1. Tag),
09:00 – 16:00 Uhr (2. Tag)

 

Wo:
Kinderschutzbund-Akademie NRW, Wuppertal

 

Kosten:
1.750,- € (davon 1550,- € reine Seminarkosten*) inkl.
Tagesverpflegung, ohne Übernachtung, Übernachtungsmöglichkeiten auf Anfrage.

 

Teilnehmer*innen:
Maximal 13

 

Inhouse: ja

Ein wichtiger Verfahrensschritt bei der Erfüllung des Schutzauftrags ist die Hinzuziehung einer insoweit erfahrenen Fachkraft (InsoFa) bei der Gefährdungseinschätzung gemäß §§ 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG. Diese Beratung dient sowohl der Qualifizierung als auch der fachlichen Absicherung der Gefährdungseinschätzung und Entscheidung über weitere Schritte der fallzuständigen Fachkräfte. Die Beratungstätigkeit der InsoFa verlangt vertiefte Kenntnisse und eigene Erfahrungen im Themenfeld Kinderschutz sowie Methoden- und Beratungskompetenz. Der Aufbaukurs „Beraten im Kinderschutz“ bereitet Fachkräfte auf diese Aufgabe vor:
So lernen die Teilnehmenden die vom Gesetzgeber geschaffene Rolle der InsoFa und die damit verbundenen Erwartungen und Anforderungen kennen. Es werden Methoden und Verfahren für die spätere Beratungstätigkeit erläutert, die dann in praktischen Übungen anhand eigener Fälle erprobt und geübt werden können. Auch die Auseinandersetzung mit der eigenen Rolle nimmt durch Reflexionseinheiten und Coaching einen hohen Stellenwert ein. Die Teilnehmenden müssen sowohl zwischen dem ersten Modul und dem zweiten Modul, als auch nach dem dritten Modul, selbstständig eine Insofaberatung in der eigenen Praxis durchführen.

 

Voraussetzungen

  1. Fachkraft im Sinne des § 72 SGB VIII
  2. dreijährige Berufserfahrung,
  3. einschlägige Praxiserfahrung im Umgang mit drei Fällen zur Kindeswohlgefährdung
  4. Nachweis über den Grundkurs oder über mindestens 6 Fortbildungstage zu den Themen des Grundkurses (sprechen Sie uns gerne über die vergleichbare Qualifizierung an)

 

Ziel

Die Teilnehmenden kennen die Rolle und den Auftrag der „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ und können diese auf die eigene Organisation verordnen. Durch die Vertiefung von Fachwissen, Methoden der Gefährdungseinschätzung und der Beratung und ihrer Anwendung sowie die Reflexion des eigenen Handelns erhalten die Teilnehmenden in insgesamt sieben Tagen Handlungssicherheit und Methodenkompetenz für ihre Tätigkeit als Insoweit erfahrene Fachkraft.

 

Inhalte
Tag 1+2 (Block1) Rolle und Auftrag der InsoFa

  • Rolle und Auftrag der InsoFa
  • Auftragsklärung und Prozessgestaltung in der Fachberatung
  • Methoden der Fachberatung
  • Methoden der Gefährdungseinschätzung

 

Tag 3+4 (Block 2) Beratungsprozesse gestallten I

  • Die besondere Prozessgestaltung beim Verdachtsfall sexualisierte Gewalt
  • Reflexion erster Erfahrungen als InsoFa im Rahmen eines Coachings

 

Tag 5+6 (Block 3) Beratungsprozesse gestallten II

  • Erprobung der Berater*innenrolle anhand eigens eingebrachter Fälle
  • Umsetzung / Implementierung vor Ort
  • Kinder mit Behinderung und Kindeswohlgefährdung
  • Die Rolle der InsoFa in der eigenen Organisation

 

Tag 7 Kolloquium: Besprechung der Praxisarbeit

  • Dokumentation und Reflexion eines eigenen Beratungsprozesses in Form einer Praxisarbeit
  • Reflexion der Praxisarbeit in einem kollegialen Setting unter Anleitung einer Tutor*in

 

Abschluss: Zertifikat „Insoweit erfahrene Fachkraft“

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