§8a und die Rolle der Erzieherin/ des Erziehers im Kontext der Kindeswohlgefährdung und der Zusammenarbeit mit Eltern – rechtliche Sicherheit für die eigene Arbeit

§8a und die Rolle der Erzieherin/ des Erziehers im Kontext der Kindeswohlgefährdung und der Zusammenarbeit mit Eltern – rechtliche Sicherheit für die eigene Arbeit

→ Kurs-Nr. 219/25

Wann:
04.06.2025

 

Anmeldefrist:
20.05.2025

 

Uhrzeit:
10:00 – 17:00 Uhr

 

Wo:
Kinderschutzbund-Akademie NRW, Wuppertal

 

Kosten:
250,- € (inkl. Tagesverpflegung,
davon 220,- € reine Seminarkosten)

 

Referent:
Prof. Dr. jur. Rolf Jox

 

Teilnehmer*innen:
Maximal 13

 

Inhouse: ja

 

Barrierefrei: nein

Werden Erzieher*innen gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung bei einem betreutem Kind bekannt, sieht der – der durch das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz – BKiSchG) vom 22. Dezember 2011 (BGBl. I, S. 2975) zuletzt neu gefasste – §8a SGB VIII ein von ihnen zu beachtendes Verfahren vor. Jedoch werden damit verbundene weitere für die Praxis wichtige Inhalte, insbesondere solche des Datenschutzes / der Schweigepflicht, in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich angesprochen. Für die Sicherheit in der eigenen Arbeit als Erzieher*innen erscheint das Wissen der maßgeblichen Rechtsgrundlagen als unerlässlich.

 

Zielgruppe
Erzieher*innen, pädagogische Fachkräfte

 

Ziel

Die Teilnehmer*innen erlangen zunächst grundlegende erlangen grundlegende Kenntnisse, die sie befähigen, in relevanten Fällen im Kontext von Kindeswohlgefährdung sicher zu agieren. Im Anschluss üben und reflektieren sie angemessenes Verhalten an Hand ausgewählter Praxisfälle.

 

Inhalte

  • Überblick: Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung / Rechtsgrundlagen unter besonderer Berücksichtigung der neueren Gesetzesveränderungen durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz sowie das Landeskinderschutzgesetz NRW
  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Elternarbeit im Kontext von Kindeswohlgefährdung
  • Speziell: Voraussetzungen für eine Kindeswohlgefährdung in rechtlicher Hinsicht
  • Einbindung der Erzieher*innen in den Kontext des Schutzauftrags; Abgrenzung ihrer Rolle vom Tätigwerden anderer Akteure im Kinderschutz.
  • Elternarbeit und Kinderschutz / speziell: Datenschutz / Schweigepflicht – ein Hindernis?
  • Einübung einzelner Verfahrensschritte an Hand von Praxisfällen

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